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16.05.2008
Alles was Recht ist
Seit diesem Jahr hat die Schweiz eines der weitreichendsten Tierschutzgesetze der Welt.
Grundsätzlich wird das Tier durch diese Gesetzes-Novelle vom Ding zum Lebewesen. Ihm wird das Recht auf eigene Bedürfnisse, Würde und ein lebenswertes Leben zugesprochen. Und der Gesetzgeber belässt es nicht nur bei schönen Worten, sondern leitet daraus auch ganz konkrete Konsequenzen ab. So haben beispielsweise Tiere, die in der Natur in Gruppen leben, ein Recht auf Gesellschaft. Konkret heisst das: Wer ein Meersäuli hat, der darf es in Zukunft nur noch halten, wenn er wenigstens ein zweites dazu holt, denn Meersäuli sind gesellige Tiere, allein verkümmern sie seelisch. Das sollte zwar jedem Besitzer der putzigen Knabberer bekannt sein, doch leider ignorieren viel zu viele Menschen die Bedürfnisse ihrer Tiere. Und natürlich ist das neue Gesetz auch für alle, die mit Pferden zu tun haben, von Bedeutung, vom Reiter bis zum Stallknecht. So leben auch Pferde normalerweise in Gruppen. Zudem brauchen sie viel Bewegung, legen sie doch unter freiem Himmel täglich dutzende Kilometer zurück. Gemäss dem neuen Gesetz haben sie nun einen Anspruch darauf, dass diesen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Von mindestens zwei Stunden täglich Auslauf mit anderen Pferden ist die Rede. Was genau das neue Gesetz für die Halter von Pferden heisst, wird sich noch zeigen. Doch sicher ist: Liebhaber von Einzelboxen ohne Auslauf, die gegen Weidegang mit anderen Tiere sind, werden wohl in Zukunft ihr Konzept von einem guten Pferde-Leben überdenken müssen.
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